AGB für den Verkauf von Druckern

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für mit Fricode Sàrl abgeschlossene Kaufverträge

 
1. Vertragsgegenstand

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Service-, Miet-, Verkaufs-, Lizenz-, Support- und Wartungsverträge, die zwischen der Gesellschaft Fricode Sarl (nachstehend „Fricode“ genannt) und dem Kunden abgeschlossen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Verträge zwischen Fricode und dem Kunden.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten werden nicht übernommen oder akzeptiert. Diese Bedingungen gelten auch dann nicht als übernommen oder akzeptiert, wenn Fricode ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.  

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten sind nur gültig, wenn Fricode sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

2. Preise und gesetzliche Mehrwertsteuer

2.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Im Falle einer Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes während der Vertragslaufzeit werden Miet- oder Dienstleistungsrechnungen, die zum Zeitpunkt der Anwendung des neuen Mehrwertsteuersatzes noch fällig sind, gestoppt und an den neuen Mehrwertsteuersatz angepasst.

2.2. Die Preise der Artikel können sich je nach Marktbedingungen und unseren Lieferanten ändern.

3. Dauer der Dienstleistungen

3.1. Das Vertragsverhältnis zwischen Fricode und dem Kunden kommt mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Einzelvertrages durch beide Parteien mit Wirkung ab dem darin genannten Datum oder mit dem Online-Kauf des Produktes zustande.

3.2. Die Mindestdauer des Miet-/Leasing- und/oder Servicevertragsverhältnisses zwischen Fricode und dem Kunden ist die im Einzelvertrag vereinbarte. Wird im Einzelvertrag keine Vertragsdauer festgelegt, verpflichten sich Fricode Sàrl und der Kunde zu einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend um jeweils ein Jahr, es sei denn, der Vertrag wird sechs Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder der laufenden Verlängerungsfrist per Einschreiben gekündigt.

3.3. Fricode behält sich das Recht vor, den Vertrag in folgenden Fällen jederzeit vor Ablauf der Mindestlaufzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen:
•    wenn der Kunde mehr als 30 Tage in Zahlungsverzug ist und nicht innerhalb von 10 Tagen zahlt;
•    wenn gegen den Kunden ein Vollstreckungs-, Konkurs- oder Vergleichsverfahren anhängig ist oder ein solches Verfahren droht;
•    wenn der Gegenstand trotz einer Warnung nach unvorsichtiger Handhabung erneut beschädigt wird.

3.4. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages durch Fricode gemäß dem vorigen Punkt hat der Kunde den Gegenstand in gutem Zustand an Fricode zurückzugeben.

3.5. Der Kunde kann den Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 180 Tagen zum Ende eines Abrechnungszeitraums für den Mietgegenstand oder Dienstleistungsgegenstand schriftlich kündigen, wenn Fricode trotz wiederholter schriftlicher Reklamation die ordnungsgemäße Funktion des Mietgegenstands oder Dienstleistung nicht mehr gewährleisten kann.

3.6. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags durch den Kunden oder Fricode schuldet der Kunde Fricode :
•    alle Mietzahlungen bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Mindestvertragsdauer;
•    den Betrag, der den tatsächlich angefertigten Kopien entspricht;
•    80 % des geschätzten Betrags für vereinbarte, aber nicht erbrachte Leistungen bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Mindestdauer. Die Schätzung basiert auf dem durchschnittlichen monatlichen Seitenvolumen. Es wird eine Mindestgebühr von CHF 120.00 erhoben.
•    die Kosten für die Rücknahme der Geräte;
•    die Verwaltungskosten.

Verzichtet der Kunde während der Vertragslaufzeit auf die Nutzung der Maschine, so wird der Wartungsvertrag nicht gekündigt. In diesem Fall ist der Kunde weiterhin verpflichtet, die Gebühr oder eine monatliche Pauschale von CHF 120.00 für die dem Vertragsende vorausgehenden Monate zu bezahlen.

4. Lieferungen

4.1. In der Regel werden die bestellten Produkte innerhalb der im Einzelvertrag festgelegten Frist geliefert.

4.2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, beginnt die Lieferfrist mit dem Inkrafttreten des Vertrages (Abschnitt 4.1).

4.3. Fricode kann die Lieferfrist einseitig in angemessenem Umfang verlängern, wenn:
•    die für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Daten nicht rechtzeitig bei Fricode eingehen oder nachträglich vom Kunden geändert werden;
•    der Kunde die Zahlungsfristen nicht einhält;
•    eine Lieferung durch die Hersteller oder Lieferanten von Fricode nicht richtig oder nicht rechtzeitig erfolgt. Eine Verlängerung der Lieferzeit aus den vorgenannten Gründen berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatzansprüchen oder zum Rücktritt vom Vertrag.

4.4. Schadenersatzansprüche für Transportverluste oder Beschädigungen der Produkte können nur gegenüber dem Kunde geltend gemacht werden.

4.5. Der Kunde ist für die Richtigkeit der Lieferadresse und für die Abnahme der gelieferten Produkte verantwortlich. Bei unberechtigter Annahmeverweigerung der gelieferten Produkte trägt der Kunde die Fricode daraus entstehenden Kosten. Das Recht von Fricode, den Vertrag zu erfüllen, bleibt davon unberührt. Kann ein Produkt nicht geliefert werden, so dass eine zweite Lieferung erforderlich ist, ist Fricode berechtigt, die Kosten dieser zweiten Lieferung dem Kunden in Rechnung zu stellen.

4.6. Die von Fricode angegebenen Lieferzeiten sind so genau wie möglich, obwohl es aufgrund unvorhergesehener Ereignisse zu Verzögerungen kommen kann. Betriebsstörungen sowie Ereignisse, die Fricode nicht zu vertreten hat, führen zu einer Verlängerung der Lieferfrist. Dazu gehören Naturkatastrophen, Streiks, Unruhen, Kriegsfolgen und der Ausfall oder die Unmöglichkeit der Versorgung mit Roh- und Hilfsstoffen.

4.7. Im Falle einer Verspätung bei der Lieferung von Materialien durch Fricode muss der Kunde Fricode mindestens 60 Tage und im Falle von Dienstleistungen mindestens 30 Tage Nachfrist einräumen, bevor der Vertrag gekündigt werden kann. Ein Schadensersatzanspruch gegen Fricode wegen eines Lieferverzugs ist ausgeschlossen.


5. Zahlungsbedingungen

5.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind alle Zahlungen innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug in bar oder per Banküberweisung spesenfrei an die von Fricode benannte Zahlstelle zu leisten.

5.2. Zahlungen gelten nur insoweit als geleistet, als sie Fricode bei ihrer Bank zur freien Verfügung stehen. Der Abzug von Skonto, Kosten, Steuern oder Gebühren jeglicher Art bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Ist auf der Zahlung nicht die betreffende Rechnung angegeben, begleichen die Zahlungen die Forderung von Fricode in der Reihenfolge ihres Entstehens.

5.3. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist Fricode berechtigt, einen Schadensersatz in Höhe von 5 % ab Fälligkeit zu verlangen und die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen oder die Beseitigung von Mängeln auszusetzen.

5.4. Rechnungs- und Portokosten. Fricopy kann dem Kunden eine Rechnungsgebühr in Rechnung stellen, d.h. einen Betrag pro Rechnung, der als Prozentsatz des Betrags und/oder als absoluter Wert festgelegt wird. Die Höhe dieser Gebühren wird im Rahmen der Rechnungsstellung in klarer und angemessener Weise bekanntgegeben. Sie können je nach dem Kontext des Kunden variieren.

6. Gewährleistung

6.1. Wenn nicht anders vereinbart, liefert Fricode nur fabrikneue Produkte, die der Qualität der Originalmarke entsprechen.

6.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Gerät an einem geeigneten Ort installiert wird und dass die erforderlichen elektrischen und ggf. elektronischen Anschlüsse vorhanden sind.

6.3. Fricode gewährleistet, dass die Produkte für den üblichen Zweck geeignet sind und die vertraglich vereinbarten Eigenschaften haben (nachstehend „Gewährleistung“ genannt), wobei ein etwaiger Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorliegen muss.

6.4. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde oder Dritte unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vornehmen oder wenn der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Maßnahmen zur Schadensbegrenzung trifft und Fricode nicht Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

6.5. Ersatzteile oder alternative Materialien, die nicht von Fricode genehmigt wurden, sowie alle Folgeschäden und Ausfälle, die sich aus der Verwendung solcher Ersatzteile oder Materialien ergeben, sind von der Gewährleistung von Fricode ausgeschlossen.

6.6. Wenn Fricode im Rahmen der Gewährleistung Teile ersetzt, sind diese Eigentum von Fricode und werden für die verbleibende Dauer gewährleistet.

6.7. Im Falle einer erweiterten Gewährleistung deckt die Gewährleistung nur Mängel ab, die sich aus dem normalen Gebrauch des Produkts ergeben. Sie erstreckt sich nicht auf eine fehlerhafte oder unzureichende Wartung des Produkts oder auf dessen Veränderung durch den Kunden oder einen Dritten. Sie deckt auch nicht die Verwendung oder den Versuch der Verwendung des Produkts außerhalb seiner Spezifikationen ab.
 
6.8. Bei Druckern oder Multifunktionsgeräten schließt die Verwendung von Teilen oder Tonern, die nicht von Fricode stammen, die Gewährleistung aus, wenn der Mangel auf die Verwendung solcher Produkte zurückzuführen ist.

7. Gewährleistungsansprüche und Haftung

7.1. Fricode wird das defekte Produkt nach eigenem Ermessen reparieren oder ersetzen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

7.2. Wenn ein Ersatzprodukt geliefert wird, müssen die fehlerhaften Produkte ohne weitere Bedingungen innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ersatzlieferung an Fricode zurückgeschickt werden.

7.3. Fricode haftet nicht für Folgeschäden, Umsatzverluste, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall, Kapitalkosten oder Kosten für die Beschaffung von Ersatzprodukten.

7.4. Bei der Übernahme von Systemen übernimmt Fricode keine Verantwortung für die Sicherheit der Daten des Kunden, die sich noch auf den Datenträgern des Systems befinden.

7.5. Im Falle der Installation und Nutzung von Hard- und/oder Software, die eine Datenverbindung zwischen dem Kunden und Fricode erfordert (z.B. automatische Zählerauslesung), stimmt der Kunde der Übermittlung der Daten zu und macht sie technisch möglich (z.B. entsprechende Konfiguration von Firewalls).

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Fricode behält sich das Eigentum an allen gelieferten Produkten bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

8.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Fricode unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

8.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und instand zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, sie auf eigene Kosten zum Neuwert gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Verletzt der Kunde seine Pflichten in Bezug auf die Vorbehaltsware, so haftet er für den daraus entstehenden Schaden.

9. Vermietung

9.1. Der Mietgegenstand bleibt ausschließliches Eigentum von Fricode.

9.2. Der Kunde hat für die sorgfältige und ordnungsgemäße Nutzung und Wartung des Mietgegenstandssystems zu sorgen und darf keine Veränderungen daran vornehmen.

9.3. Der Kunde trägt das Risiko der Beschädigung, des Verlustes oder des Verschwindens des Mietgegenstandes während der gesamten Vertragsdauer.

9.4. Der Kunde muss Fricode eine allfällige Adressänderung mindestens 10 Tage vor dem Umzug unter Angabe der neuen Adresse mitteilen. Wenn der Kunde die Einschaltung eines Fricode-Mitarbeiters zu diesem Zweck beantragt, wird diese Dienstleistung dem Kunden zu einem vorher vereinbarten Betrag in Rechnung gestellt.

9.5. Le client annonce à Fricode un éventuel changement de domicile au moins 10 jours avant le déménagement, en lui indiquant la nouvelle adresse. Si le client sollicite l’intervention d’un collaborateur de Fricode pour ce faire, cette prestation lui sera facturé selon un montant convenu au préalable.

9.6. Der Kunde hat Fricode unverzüglich zu unterrichten, wenn der Mietgegenstand gepfändet zu werden droht (z.B. im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens) und die Vollstreckungsbehörden auf das Eigentumsrecht von Fricode an dem Mietgegenstand hinzuweisen.

10. Rückgabe des Gegenstands

Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, den Mietgegenstand unverzüglich in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben oder Fricode den Zugang zu ihm zum Zwecke der Sicherstellung zu ermöglichen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.

11. Dienstleistung

11.1. Der vereinbarte Preis für die Dienstleistung umfasst das folgende Dienstleistungsprogramm in Bezug auf die von der Dienstleistung erfassten Systeme (nachstehend „Dienstleistungsgegenstand“ genannt):
•    die Durchführung von Reparaturen und Fehlerbehebungen am Standort des Dienstleistungsgegenstandes gemäß dem vertraglich vereinbarten Dienstleistungsumfang (nachstehend „Wartungsvertrag“ genannt);
•    der Austausch von defekten Teilen durch Fachpersonal von Fricode;
•    die Lieferung von Verbrauchsmaterial, das für die Nutzung des Dienstleistungsgegenstandes erforderlich ist (Toner, Trommel usw.), ausgenommen Papier und Heftklammern.

11.2. Die folgenden Leistungen sind nicht im Preis der Dienstleistung enthalten und werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt:
•    die Reparatur von Schäden sowie der Ersatz von Bauteilen, die durch Fahrlässigkeit, unsachgemäßen Gebrauch des Dienstleistungsgegenstandes, Stromausfall, Blitzschlag, Diebstahl oder andere außergewöhnliche Ereignisse verursacht wurden;
•    die Behebung von Schäden und der Austausch von Bauteilen, die durch Wartungs- oder Reparaturarbeiten verursacht wurden, die nicht von einem Fricode-Fachmann durchgeführt wurden;
•    die Reparatur von Schäden oder der Austausch von Bauteilen, die durch die Verwendung von nicht von Fricode empfohlenen Verbrauchsmaterialien verursacht wurden;
•    die Kosten im Zusammenhang mit der Verbringung des Dienstleistungsgegenstandes (Umzug usw.);
•    die Integration des Dienstleistungsgegenstandes in die Netzwerkumgebung des Kunden, einschließlich seiner Softwareanwendungen, sowie spätere Anpassungen, Änderungen und Fehlerbehebungen;
•    von der IT-Abteilung bearbeitete Komponenten.
•    der Verlust von Verbrauchsmaterialien/Tonern, die dem Kunden zuvor von Fricode geliefert wurden.


11.3. Die Behebung von Schäden oder von Veränderungen am Dienstleistungsgegenstand, die durch unsachgemäße Behandlung oder durch unberechtigte Änderungen seitens des Kunden entstanden sind, ist nicht durch den Preis der Dienstleistung abgedeckt. Die damit verbundenen Kosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

12. Zählerstände

Wenn die Zählerstände nicht automatisch an Fricode übermittelt werden, ist der Kunde verpflichtet, den Zählerstand am Ende des Abrechnungszeitraums unaufgefordert zu übermitteln. Wenn der Kunde diese Mitteilung unterlässt, kann Fricode die Werte der zu berechnenden Zähler schätzen.

13. Verschiedene Bestimmungen

13.1. Die Installation zusätzlicher Optionen und Zubehörteile, Konfigurationsänderungen an einem bereits beim Kunden installierten System und die Rückgabe eines gemieteten Geräts dürfen nur von einem Fricode-Fachmann durchgeführt werden. Die damit verbundenen Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

13.2. Fricode haftet nicht für Funktionsstörungen des Systems im Zusammenhang mit Installationen, Verbringungen oder Änderungen, die vom Kunden oder einem Dritten gemäß Abschnitt 13.1. vorgenommen werden.

13.3. Der Kunde erklärt, dass der/die Unterzeichner des Einzelvertrags/der Einzelverträge mit der erforderlichen Vollmacht handeln, um seine/ihre Verantwortung zu übernehmen.

14. Ware

14.1 Mängel an der gelieferten Ware müssen uns innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden.

14.2. Artikel (außer in Ausnahmefällen unter Information des Lieferanten von Fricode GmbH) können innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt an Fricode GmbH zurückgesendet werden. Bitte geben Sie für jeden Artikel schriftlich den Grund für die Rücksendung an.

14.3. Der Artikel muss in seiner Originalverpackung zurückgesendet werden und der Lieferschein muss der Sendung beigefügt werden.

14.4. Fricode Sàrl nimmt die Artikel nur zurück, wenn die Verpackung nicht geöffnet wurde und die Frist eingehalten wurde.

14.5. Der Käufer trägt die Versandkosten für die zurückgesandten Artikel.

14.6. Fricode Sàrl behält sich das Recht vor, die Annahme der zurückgesandten Ware zu verweigern, wenn die Ware aufgrund unzureichender Verpackung beschädigt ist oder geöffnet wurde und daher nicht mehr als Neuware verkauft werden kann.

14.7. Für jede Bestellung, die nicht einen Mindestwert von CHF 100.00 zzgl. MwSt. aufweist, können Liefer- oder Versandkosten anfallen.

14.8. Die Preise können je nach dem Schweizer Markt variieren.

15. Datenschutz

Die Erhebung, Bearbeitung und Nutzung von Kundendaten erfolgt gemäß den Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (SR. 235.1).

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen zwischen Fricode und dem Kunden unterstehen ausschließlich dem schweizerischen Recht, soweit nicht zwingend andere gesetzliche Bestimmungen gelten. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist, soweit nicht ein zwingender Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist, Freiburg.